BERUFUNGSENTSCHEIDUNG IM VERFAHREN QUAD/TECH, INC. GEGEN Q.I. PRESS CONTROLS

Oosterhout, März 2011 Der in den USA geführte Rechtsstreit zwischen Q.I. Press Controls und Quad Tech, Inc., einer Tochtergesellschaft des Unternehmens Quad Graphics, nahm einen weiteren Schritt. Am 21. März 2011 bestätigte das Bundesberufungsgericht in Washington die Entscheidung der untergeordneten Gerichtsinstanz, in der Eduardo Robreno als Richter den Antrag von Quad/Tech auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Technologie zur Farbregisterregelung von Q.I. Press Controls zurückwies. Die Gründe, mit denen Richter Robreno den Antrag von Quad/Tech auf eine einstweilige Verfügung ablehnte, sind:


(1) Quad/Tech hat nicht bewiesen, dass das von Q.I. Press Controls in den Vereinigten Staaten verkaufte System mRC gegen das Patent von Quad/Tech verstößt, „weil der Ausdruck ‘Bild’ in dem Patent von Quad/Tech das tatsächliche Druckbild ohne Registerrmarken bezeichnet“,

(2) Das Patent von Quad/Tech verleugnet vorherige Technologie, die ausschließlich auf Registermarken beruhte, um die Registerhaltigkeit zu gewährleisten;

(3) Das Patent von Quad/Tech (und insbesondere Anspruch 29 des Patents) „behandelt ein System… ohne Registermarken“;

(4) Quad/Tech hat keine Erfolgswahrscheinlichkeit für die Anstrengungen dargelegt, die Verletzung des Patents von Quad/Tech durch das in den Vereinigten Staaten verkaufte System mRC zu beweisen; und

(5) Quad/Tech erbrachte keinen Nachweis für einen wiedergutzumachenden Schaden, was erforderlich ist, um eine einstweilige Verfügung zu erhalten.

Die Meinung von Richter Robreno und des Bundesberufungsgerichts finden Sie online unter www.qipc.com (unter ‘News’). Q.I. Press Controls ist erleichtert über die Entscheidungen von Richter Robreno und des Bundesberufungsgerichts und freut sich darauf, weiterhin sein Recht vor Gericht zu verfechten.

Klicken Sie bitte hier, für die PDF der Pressemeldung

Items related to this news